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Schreiben an den Bundesrat

Aufhebung des Lockdowns für das Schweizer Erotikgewerbe

Abgelegt in Neuigkeiten | Geschrieben von Schweizer Callboys am 18. Mai 2020

Schreiben an den Bundesrat

Lockerungen der Maßnahmen

Derzeit werden von der Interessengemeinschaft für das Schweizer Erotikgewerbe, vertreten durch Callboy-Schweiz, Unterschriften von Sexworkerinnen und Sexworkern gesammelt, um eine Lockerung der Maßnahmen mittels eines Schreibens an den Schweizer Bundesrat zu erwirken.

Da es in der Schweiz bislang leider noch keinen richtigen Verband gibt, der die Interessen von erotischen Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringern vertreten würde, rufe ich an dieser Stelle alle meine Kolleginnen und Kollegen zur Unterzeichnung dieses Appells auf:

Aufhebung des Lockdowns für das Schweizer Erotikgewerbe (PDF, 92’476 Bytes)

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann entweder eingescannt per Mail, Signal, Telegram, Threema, Viber, WhatsApp oder auch per Post an folgende Adresse gesendet werden:

Interessengemeinschaft
für das Schweizer Erotikgewerbe
i. V. Callboy-Schweiz.ch
c/o X-tremeTuning IT-Solutions
Im Brisgi 20
CH-5400 Baden AG

Tel.: +41 78 865 49 78
contact(at)callboy-schweiz.ch

(Einsendeschluß: 27. Mai 2020)

Hygiene- und Schutzkonzept

Hygiene- und Schutzkonzept (PDF, 103’641 Bytes)

Weiterführende Informationen

Laut BAG (Bundesamt für Gesundheit) bleiben Erotikbetriebe, Escort-Service und Prostitution bis 07. Juni 2020 verboten. Ab wann wir hingegen wieder arbeiten dürfen, ist hier nicht ersichtlich:

  1. Geschlossen/verboten bis 07. Juni 2020

    • Besuch von Gastronomiebetrieben für Gästegruppen von mehr als 4 Personen (ausgenommen Eltern mit Kindern, auch Patchwork-Familien) sowie mit ausschließlich stehender Konsumationsmöglichkeit.
    • Campingplätze.
    • Erotikbetriebe, Escort-Service und Prostitution.
    • Treffen in der Öffentlichkeit von mehr als fünf Personen (auf öffentlichen Plätzen, Spazierwegen oder Parkanlagen); treffen sich fünf oder weniger als fünf Personen, müssen sie eine Distanz von mehr als zwei Metern einhalten. Wer sich nicht daran hält, wird mit einer Busse bestraft.
    • Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Fitneßzentren und Schwimmbäder (außer mit Schutzkonzept), Wellnesszentren, Skigebiete, botanische und zoologische Gärten sowie Tierparks.
  2. Voraussichtlich geöffnet/gestattet ab 08. Juni 2020, 3. Etappe
    (vorbehalten Entscheid Bundesrat am 27. Mai 2020)

    • Schulen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe sowie weitere Ausbildungsstätten.
    • Schwimmbäder (geöffnet für alle).
    • Theater und Kinos.
    • Treffen von mehr als 5 Personen.
    • Zoos, botanische Gärten, Tierparks.
  3. Voraussichtlich gestattet ab 15. Juni 2020
    (vorbehalten Entscheid Bundesrat am 27. Mai 2020)

    • Grenzübertritte von und nach Deutschland, Frankreich und Österreich.
  4. Geschlossen/verboten bis 31. August 2020

    • Öffentliche und private Veranstaltungen von 1’000 oder mehr Personen.

(Stand vom 18. Mai 2020)

»Last but not least«

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